Wagenmeister

Voraussetzungen:

  • Tauglichkeit nach Ril 107 oder VDV 714
  • Arbeitsschutzunterweisung ( nicht älter als ein Jahr )
  • Kenntnisse der deutschen Sprache nach der Anforderung der TSI
  • „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung
  • Wagenmeister G ( Einsatz im Güterverkehr )
  • Wagenprüfer P ( Einsatz im Personenverkehr / kein MUSS ! )
  • Berechtigung zur Wagenuntersuchung nach Stufe 3 mit allen Ausbildungsinh.
  • gem. VDV Schrift 754 / 758
  • Berechtigung zur Wagenuntersuchung nach Stufe 4 mit allen Ausbildungsinh.
  • gem. VDV Schrift 754 / 758
Auch wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen sollten, sprechen Sie uns
einfach an.

WIR BIETEN

  • Gehalt nach absprache (Probezeit)
  • Dienstwagen mit 1% Regelung
  • Smartphone (Private Nutzung erlaubt)
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag
  • 27 Tage Urlaub
Unser Einsatzgebiet ist grundsätzlich das gesamte Ruhrgebiet.
Auch wenn Sie nicht aus der Region sind, wir expandieren gerade und können
sicher eine gemeinsame Lösung für Ihren Einsatzort finden!
Wir haben hohe Standarts gegenüber unseren Kunden für die wir mit unserem
Namen stehen.
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